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Erwerb eines Tochterunternehmens von einem assoziierten Unternehmen
I. Sachverhalt
Am assoziierten Unternehmen aU ist M seit Gründung mit 40 % beteiligt. Die Anschaffungskosten der Beteiligung betrugen 300 T€. Im Konzernabschluss der M wird aU at equity konsolidiert, und zwar gem. § 312 Abs. 6 Satz 2 HGB auf Basis des Konzernabschlusses der aU. In letzteren war bisher auch T als 100 %-ige Tochter der aU einbezogen. Das Vermögen der schuldenfreien T beträgt zum zu Buchwerten im Konzernabschluss der aU 1.000 T€, zu Zeitwerten 1.200 T€.
Zum werden sämtliche Anteile an T von aU an M verkauft. Der fremdübliche Kaufpreis beträgt 2.000 T€.
II. Fragestellungen
Mit welchen Erstkonsolidierungswerten ist T im Konzernabschluss der M gem. § 301 HGB zu berücksichtigen?
Welche Auswirkung hat die Zwischenergebniseliminierungsvorschrift des § 312 Abs. 5 HGB?
III. Lösungshinweise
1. Grundlagen und Vergleichsfälle
1.1 Einfache Erstkonsolidierung
Wäre T von einem fremden Dritten erworben worden, hätten sich die Erstkonsolidierungswerte nach § 301 Abs. 1 und 3 HGB wie folgt ergeben:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anschaffungskosten | 2.000 |
- erworbenes Vermögen zum Zeitwert | 1.200 |
goodwill | 800 |
1.2 Aufwärtskonsolidierung
Fraglich ist, ob das erworbene Vermögen auch dann mit dem Zeitwert angesetzt werden dürfte, wenn T zuvor a...