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Fiktiver Dividendenanteil bei Formwechseln von Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft: keine Minderung um außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag
(1) Bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach § 7 Satz 1 i. V. mit § 9 Satz 1 UmwStG aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist gem. nrkr. Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB KAAAG-37361 (BFH-Az.: IV R 1/17, EFG 2017 S. 437) das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag i. S. des § 7g EStG zu vermindern. (2) Der fiktive Dividendenanteil i. S. des § 7 Satz 1 UmwStG ist im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung bei der Personengesellschaft als Sonderbetriebseinnahme des Gesellschafters zu erfassen, wenn dessen Anteil an der Kapitalgesellschaft der Einlagefiktion des § 5 Abs. 2 UmwStG unterliegt (Bezug: § 7g EStG; § 5 Abs. 2, § 7, § 9 UmwStG).