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Digitale Lohn-Schnittstelle: Verbindliche Anwendung ab 2018
Das (IV C 5 - S 2386/07/0005: 001 NWB XAAAG-46848) die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale Lohn-Schnittstelle) verbindlich vorgegeben. Arbeitgeber müssen ab 2018 alle lohnsteuerrelevanten Daten über eine einheitliche digitale Schnittstelle elektronisch bereitstellen.