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StuB Nr. 14 vom Seite 540

Grenzüberschreitende Namensnutzung im Konzern

Anmerkungen zum

StB/FBIStR Stephan Strothenke

Mit Schreiben vom reagiert das BMF auf das . Der BFH hatte in dem Verfahren über grundsätzliche Fragen zur Markenüberlassung, zur Lizenzierung und zu deren Auswirkungen auf konzerninterne Verrechnungspreise zu entscheiden. Im Kern geht es darum: Wann ist die Überlassung des Konzernnamens eine (werthaltige) Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 AStG? Immer dann, wenn ein Urteil im Bundessteuerblatt zeitgleich mit einem BMF-Schreiben veröffentlicht wird, stellt sich naturgemäß die Frage: Wird die allgemeine Anwendung der Urteilsgrundsätze durch das Schreiben eingeschränkt oder handelt es sich gar um einen Nichtanwendungserlass? Es überrascht vielleicht, dass die Intention des Erlassgebers lediglich darin zu bestehen scheint, die BFH-Rechtsprechung umzusetzen und gleichzeitig Auslegungshinweise zu geben. Nachfolgend wird das BMF-Schreiben in seinen wesentlichen Kernaussagen dargestellt und kommentiert sowie um aktuelle Praxishinweise zur grenzüberschreitenden Lizenzverrechnung ergänzt.

Kernfragen
  • Was gilt seit 2015 hinsichtlich der Rechteüberlassung eines Konzernnamens...