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Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAG-49793 Nachdem der Große Senat des BFH dem Sanierungserlass wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung seine Anerkennung versagt hatte (Beschluss vom - GrS 1/15, BStBl 2017 II S. 393), sah sich der Gesetzgeber wieder in der Verantwortung und nahm die § 3a, § 3c Abs. 4 EStG und § 7b GewStG als neue Regelungen zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Lizenzschranke auf. [i]Kanzler, NWB 15/2017 S. 1078Dieses Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom (RÜbStG – BGBl 2017 I S. 2074) sieht zudem Änderungen und Ergänzungen der §§ 8, 8c, 8d und 15 KStG vor, die sich auf die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu Sanierungserträgen beziehen. Allerdings stehen die neuen Regelungen unter einem unionsrechtlichen Inkrafttretensvorbehalt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
[i]Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit der Steuerbefreiung mit dem UnionsrechtAls normierter Billigkeitserlass ist die Steuerbefreiung durch § 3a EStG und die sie ergänzenden Regelungen insbesondere auch insoweit verfassungsgemäß, als andere Sanierungsmaßnahmen (wie direkte Zuschüsse) nicht begünstigt sind. Das Sanierungsprivileg verstößt auch nicht gegen d...