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Prüfungsvermerke und -berichte zukünftig elektronisch möglich – weitere Hinweise der WPK
Am hat die WPK einen weiteren Praxishinweis zum Thema „Prüfungsvermerke und -berichte zukünftig elektronisch möglich“ veröffentlicht (siehe dazu bereits Meldungen in WP-Praxis 3/2017 S. 83 NWB EAAAG-37726 sowie WP-Praxis 1/2017 S. 27 NWB JAAAF-88504). Darin gibt die WPK Antworten auf zahlreiche mit dem Thema verbundene Fragen, z. B. zur elektronischen Signatur, zum „elektronischen Berufssiegel“, zu zusätzlichen Haftungsgefahren und zu sonstigen beachtenswerten Aspekten. Als Anlage ist dem Praxishinweis ein Beispiel für einen Bestätigungsvermerk beigefügt, der mit qualifizierten elektronischen Signaturen und einem elektronischen Abbild des Berufssiegels versehen wurde. Der Praxishinweis ist abrufbar unter http://go.nwb.de/6zkfv.