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Prüfungsvermerke und -berichte zukünftig elektronisch möglich
Mit Meldung vom veröffentlichte die WPK einen Praxishinweis zur elektronischen Abgabe von Prüfungsvermerken und -berichten. Hierzu hatte sich kürzlich auch das IDW geäußert (siehe Eilnachricht, WP Praxis 1/2017 S. 27 NWB JAAAF-88504). Nach Auffassung der WPK können demgegenüber Prüfungsvermerke und -berichte aufgrund der nun möglichen Führung des Siegels in elektronischer Form ausschließlich in elektronischer Form abgegeben werden.
Der Praxishinweis ist abrufbar unter http://go.nwb.de/jmv31.