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E-DRÄS 8: Ergänzung des DRS 20 um die nichtfinanzielle Berichterstattung
Das DRSC hat am den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 8 (E-DRÄS 8) veröffentlicht, um DRS 20 Konzernlagebericht an das am in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – CSR-RUG) anzupassen.
Große kapitalmarktorientierte Gesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die während des Geschäftsjahres im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, müssen für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, eine nichtfinanzielle Konzernerklärung in ihren Konzernlagebericht aufnehmen oder einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Darü...