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Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit als Anlage zum Lagebericht
Am ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (BGBl. I S. 2152) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet private Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten, ihre Entgeltregeln regelmäßig auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu überprüfen und eventuelle Benachteiligungen wegen des Geschlechts zu beseitigen. Darüber hinaus müssen sie, sofern sie zur Aufstellung eines Lageberichts nach § 289 HGB verpflichtet sind, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen, in dem Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen sowie Maßnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer dargestellt werden. Der Bericht muss auch nach Geschlecht aufgeschlüsselte statistische Angaben zur ...