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BBK Nr. 14 vom

Steuerliche Folgen der Liquidation

Prof. Dr. Heinz Kußmaul, Prof. Dr. René Schäfer, Dr. Christian Delarber und Dr. Tim Palm

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Kußmaul/Schäfer/Delarber/Palm, Handels- und gesellschaftsrechtliche Pflichten in der Liquidation, BBK 13/2017 S. 622 NWB GAAAG-48734Ebenso unterschiedlich wie die Gründe, aus denen eine Gesellschaft aufgelöst bzw. liquidiert wird, sind die steuerlichen Folgen dieses gesellschaftsrechtlichen Vorgangs. Besondere Bedeutung hat hierbei insbesondere die Frage, wer an der Gesellschaft beteiligt ist – natürliche Person, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Zusätzlich muss – zumindest bisweilen – eine dahingehende Differenzierung vorgenommen werden, in welcher Vermögenssphäre der Anteilseigner seine Beteiligung hält (Betriebs- oder Privatvermögen). Auch deren Höhe spielt dann eine nicht unwesentliche Rolle.

Die steuerlichen Folgen der Liquidation einer Gesellschaft können sehr vielschichtig sein. Entscheidend ist zuweilen nicht nur, wer an ihr beteiligt ist – ob natürliche Person, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft –, sondern auch die Höhe der Beteiligung.

Zusätzlich sind bei Körperschaften die Besonderheiten des § 11 KStG zu beachten. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Vorschrift zwecks Ermittlung des Abwicklungsgewinns bzw. -verlustes. Ihr Ziel besteht darin, alle stillen Reserven einer abschließenden Besteuerung zu unterwerfen.