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Verfahrensrecht – Kein Steuererlass bei fehlgeschlagenen Vereinbarungen (FG)
Vereinbaren geschiedene Eheleute, dass der Unterhaltleistende seine Zahlungen als Sonderausgaben abziehen kann, die Empfängerin diese versteuert und ihr die hierauf entfallende Steuer vom Leistenden erstattet wird, ist die Steuer nicht zu erlassen, wenn der Unterhaltleistende die Steuern nicht erstattet.
Das Finanzgericht lehnte einen Erlass ab:
Die Versteuerung der Unterhaltsleistungen ist nicht sachlich unbillig. Sie beruht auf der Zustimmung der Klägerin.
Die Klägerin hat einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ausgleich der durch eine Besteuerung bedingten Nachteile. Dabei trägt sie auch das Risiko einer Erstattung.
Diese Risikoverlagerung ist dem Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung bewusst gewesen.
Die Besteuerung ist trotz eines nicht durchsetzbaren Ausg...