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Eherecht – Ehevertrag bei unangemessener Benachteiligung nichtig (OLG)
Ein notarieller Ehevertrag kann nichtig sein, wenn durch ihn einer der Ehegatten unangemessen benachteiligt wird.
Sachverhalt: Die künftige Ehefrau war Auszubildende im Betrieb ihres 20 Jahre älteren künftigen Ehemannes, hochschwanger und musste damit rechnen, dass die bevorstehende Hochzeit ohne ihre Unterschrift abgesagt werden würde. Die Ehefrau hatte nach dem Tod ihres Mannes auch ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich und damit eine Erhöhung ihres Anteils am Nachlass geltend gemacht und einen entsprechenden Erbschein beantragt. Das AG lehnte dies ab. Schließlich habe die Ehefrau durch den notariellen Vertrag auf den Zugewinn verzichtet (vgl. auch OLG Oldenburg, Pressemitteilung Nr. 35/2017).
Hierzu führte das OLG weiter aus: Der Ehevertrag ist nichtig und entfaltet...