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Einkommensteuer – Unentgeltliche Übertragung bei Vorbehaltsnießbrauch (BFH)
Ein Gewerbetreibender kann seinen Betrieb nicht steuerneutral an seinen Nachfolger übergeben, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt.
Hierzu führte der BFH weiter aus:
Die Klägerin hat zwar unentgeltlich einen Betrieb übertragen, für eine steuerneutrale Übertragung ist aber zusätzlich erforderlich, dass dem Erwerber die betriebliche Betätigung ermöglicht wird und sich der Übertragende gleichzeitig einer weiteren Tätigkeit im Rahmen des übertragenen Gewerbebetriebes enthält.
Hiervon ist die Judikatur zu unterscheiden, die eine steuerneutrale Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt erlaubt. Diese ist auf den Streitfall nicht übertragbar.
Entscheidend ist, dass der Begriff „Gewerbebet...