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Erbschaftsteuer – § 7 Abs. 7 ErbStG bei rechtsgeschäftlichen Anteilsübertragungen (FG)
Der Übergang eines Gesellschaftsanteils unterliegt nur dann § 7 Abs. 7 ErbStG, wenn der Anteilsübergang kraft Gesetzes bzw. kraft Gesellschaftsvertrags auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruht. Die Vorschrift regelt hingegen nicht den rechtsgeschäftlichen Erwerb von Gesellschaftsanteilen aufgrund von zwischen einzelnen Gesellschaftern vereinbarten Anteilsabtretungen.
Sachverhalt: An einer GmbH waren ursprünglich als Gesellschafter zum einen B – der Ehemann der Klägerin – mit 80 % und zum anderen C mit einem Geschäftsanteil von 20 % beteiligt. Der Gesellschafter B verstarb 2010; sein Geschäftsanteil an der GmbH ging auf die Klägerin über. 2011 übertrug der Gesellschafter C seinen Geschäftsanteil unentgeltlich auf die Klägerin, weil auch er bei Eintritt in die Gesellschaft aus eigenen Mittel...