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NWB Nr. 27 vom Seite 2044

Regierungsentwurf des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

Praxisferner Entwurf oder neue Geschäftsmöglichkeit für Versorgungs- und Immobilienwirtschaft?

Benjamin Hufnagel und Marcel Reinke

Mieter sollen künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren können. Das Kabinett hat dazu die Förderung des Mieterstroms beschlossen ( BT-Drucks. 18/12355). Ziel ist es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden zu schaffen. Erfüllt der Gesetzesentwurf die Erwartungen der Branche? Da Mieterstromlieferungen auch aus anderen Anlagen, etwa aus Blockheizkraftwerken möglich sind und in der Praxis vorkommen, beschäftigt sich der Beitrag darüber hinaus mit der Förderung im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) und zur Abrundung des Themas mit den steuerlichen Aspekten.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Ziel des Gesetzes

[i]Mieter konnten bisher von der Vergütungsstruktur des EEG nicht profitierenMieter an der Energiewende zu beteiligen, ist das Ziel des neuen Mieterstromförderungsgesetzes. Warum nur Mieter? Von der Vergütungsstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in seinen vielfältigen Fassungen konnten Mieter – immerhin 40,24 Mio. Bundesbürger – nicht profitieren. Und nicht nur nicht profitieren: Als Stromverbraucher tragen eben diese durch die EEG-Umlage darüber hinaus einen erheblichen Teil der Finanzierunglast des Fördersystems. In erster Linie profitieren bisher die Eigentümer einer Immobilie, die auf...