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Regierungsentwurf des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAG-48419 Mieter sollen künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren können. Das Kabinett hat dazu die Förderung des Mieterstroms beschlossen (BT-Drucks. 18/12355). Ziel ist es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden zu schaffen. Erfüllt der Gesetzesentwurf die Erwartungen der Branche?
Ausführlicher Beitrag s. .
Inhalt des Regierungsentwurfs
[i]Voraussetzungen der Förderung von MieterstromDer Fokus des am beschlossenen Regierungsentwurfs liegt auf einer Ergänzung des EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz), nach welcher die Lieferung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen mit einer eigenen gesetzlichen Vergütung (sog. Mieterstromzuschlag) gefördert werden soll. Diese bestimmt sich nach der Höhe der gesetzlichen Vergütung für den eingespeisten EEG-Strom einer entsprechenden Photovoltaik-Anlage abzüglich 8,5 ct/kWh. Daneben sieht der Regierungsentwurf noch eine Reihe weiterer Vorgaben z. B. an Mieterstromlieferungen vor. Demnach ist die Vertragsdauer auf ein Jahr zu begrenzen und der Preis der Mieterstrombelieferung darf zudem nicht mehr als 90 % des jeweiligen Grundversorgungstarifs betragen.
Steuerrechtliche Erwägungen
[i]Verlust steuerlicher Privilegien durch die Lieferung von MieterstromDie ursprünglich noch im Eckpunkte-Pap...