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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 21-22 | Doppelte Haushaltsführung: Wohnungseinrichtung ist unbegrenzt abzugsfähig

Aufwendungen für die notwendige Einrichtung einer Wohnung am Beschäftigungsort im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören nach Ansicht des FG Düsseldorf nicht zu den Unterkunftskosten. Ihr Abzug ist – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – nicht auf 1.000 € im Monat begrenzt. Gesetzgeberisches Ziel der Neuregelung sei es, nur die Kosten für die Unterkunft zu begrenzen, nicht hingegen sonstige notwendige Aufwendungen.

Track 21 | Obergrenze für Unterkunftskosten im Inland von 1.000 € monatlich

Über interessante neu anhängige Verfahren informieren wir Sie jetzt zum Abschluss dieser Hör-CD.

Schwebende Prozesse beim Bundesfinanzhof eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ohne Kostenrisiko profitieren Ihre Mandanten so – quasi als Trittbrettfahrer – von Verfahren anderer Steuerzahler.

Auf den Ausgang eines anhängigen Verfahrens bin ich besonders gespannt. Und zwar zur doppelten Haushaltsführung. Es geht um die Obergrenze für Unterkunftskosten im Inland