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NWB Nr. 26 vom Seite 1939

Spekulationsfrist bei Veräußerung von Ferienimmobilien

Steuerzahler, die eine selbst [i]BdSt NRW, Pressemitteilung vom 14.6.2017 genutzte Ferienwohnung oder ein Ferienhaus verkaufen, sollten an die Spekulationsfrist denken. Aufgrund eines aktuellen Urteils des FG Köln ist derzeit unklar, ob für private Ferienimmobilien die Spekulationsfrist gilt oder ob der Gewinn aus dem Verkauf der Ferienimmobilie in jedem Fall steuerfrei bleibt. Hierauf weist aktuell der Bund der Steuerzahler NRW hin.

Hintergrund:

Wer eine [i]Bei Eigennutzung greift Spekulationsfrist nichtvermietete Immobilie verkauft, muss den Veräußerungsgewinn versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Für privat genutzte Immobilien gilt diese Spekulationsfrist dagegen grundsätzlich nicht. Ein Urteil des FG Köln vom Oktober 2016 wirft nun jedoch die Frage auf, ob die Spekulationsfrist auch für selbst genutzte Ferienimmobilien, die im Privatvermögen gehalten werden, greift.

Im konkreten [i]FG Köln, Urteil vom 18.10.2016 - 8 K 3825/11 NWB UAAAF-90673 Fall verkaufte der Steuerzahler vor Ablauf der Zehnjahresfrist seine Ferienimmobilie, die er zunächst an seinen Vater vermietet und zuletzt nur noch als privates Ferienhaus genutzt hatte. Die Finanzverwaltung argumentierte, dass der Kläger das Ferienhaus nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt...