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Hinweise zur Offenlegung nach §§ 325 ff. HGB
[i] www.bstbk.de/de/themen/rechnungslegung Die BStBK hat – vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des BilRUG sowie des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie – die „Hinweise zur Offenlegung nach den §§ 325 ff. HGB“ an den aktuellen Gesetzesstand angepasst. Die Hinweise sollen den Steuerberater im Rahnen seiner Beauftragung unterstützen. Sie berücksichtigen auch spezialgesetzliche Regelungen des GmbHG, des AktG und einzelne Sonderformen der Rechnungslegung. Die geänderten Vorschriften zur Offenlegung sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem begonnen haben.