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Keine Minderung des Veräußerungspreises i. S. von § 17 Abs. 2 EStG durch das privat veranlasste Versprechen, künftige Veräußerungserlöse teilweise der Ehefrau zuzuwenden
Verpflichtet sich der Inhaber der Geschäftsanteile an einer Kapitalgesellschaft in einer schuldrechtlichen Vereinbarung, im Fall der Veräußerung seiner Anteile der Ehefrau 90 % des Verkaufserlöses als Ausgleich für ihre familiär bedingte berufliche Inaktivität zu zahlen, liegt darin weder eine Abspaltung der durch den Geschäftsanteil verkörperten Substanz noch eine Verfügung über einen Substanzbestandteil der Einkunftsquelle i. S. von § 17 Abs. 2 EStG (Bezug: § 17 Abs. 1, 2 EStG).
Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört unter bestimmten Voraussetzungen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Veräußerungsgewinn ist gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Veräußerungskosten sind die du...