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Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAG-47107 Ebenso wie sich die Rechtsformwahl einer Personengesellschaft im Zeitablauf als nicht mehr optimal herausstellen kann (s. hierzu Kamchen/Kling, NWB 29/2016 S. 2212), kann dies auch für die Wahl der GmbH gelten. Die Umwandlung in eine Personengesellschaft ist wohl die Umwandlung mit dem größten Fehlerpotenzial. Für jeden Einzelfall gilt es sich systematisch mit jedem zivil- und steuerrechtlichen Aspekt mit der nötigen Sorgfalt zu beschäftigen, um ein für den Mandanten optimales Ergebnis zu erreichen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Zivilrechtliche Aspekte
[i]Umwandlung durch Formwechsel, Verschmelzung oder SpaltungDie zivilrechtlichen Voraussetzungen einer Umwandlung einer GmbH bestimmen sich grds. nach dem Umwandlungsgesetz. Eine GmbH kann dabei durch Formwechsel, Verschmelzung oder Spaltung in eine Personengesellschaft umgewandelt werden. Ist beabsichtigt, die GmbH weiterhin bestehen zu lassen, kann auch eine Abspaltung oder eine Ausgliederung in Betracht gezogen werden.
[i]EinzelrechtsnachfolgeNeben den nach dem Umwandlungsgesetz geregelten Umwandlungsarten kann auch erwogen werden, sämtliche Aktiva und Passiva einer GmbH auf eine Personengesellschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge zu übertragen. In der Praxis d...