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BBK Nr. 12 vom Seite 582

Buchungen und Bilanzierung bei Gründung einer Personengesellschaft

Wahlrechte bei Bar-/Sachgründung und Einbringung

Wolfgang Eggert

Die [i]Eggert, Grundfragen der Personengesellschaften – Beitragsreihe, Übersicht aller bisher erschienenen Teile unter NWB UAAAG-35648 Gründung einer Personengesellschaft kann als Bargründung oder als Sachgründung erfolgen, wobei hierbei unterschieden werden muss, ob Vermögensgegenstände des Privat- oder des Betriebsvermögens eingebracht werden. Eine besondere Art der Gründung mittels Betriebsvermögen liegt vor, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil eingebracht wird. Da die steuerberatende Praxis vorwiegend steuerneutrale Lösungen bevorzugt, werden vorrangig diese betrachtet. Einige Hinweise zum Zwischen- und Zeitwertansatz erfolgen jedoch im letzten Abschnitt.

Mit dem Beitrag wird die Reihe zu den Fallstricken bei der steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften fortgesetzt. Eine Übersicht über alle bisher in dieser Reihe erschienenen Beiträge finden Sie unter NWB UAAAG-35648.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Bargründung

1. Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

[i]Gehrmann, Personengesellschaft, infoCenter NWB TAAAB-17518 Jede und somit selbstverständlich auch die bar gegründete Personenhandelsgesellschaft ist gemäß § 106 HGB zum Handelsregister anzumelden. Allerdings ist die Eintragung – falls ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb unterhalten wird – nur deklaratorisch, d. h. die Gesellscha...