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Arbeitsrecht | Kündigung einer Fachangestellten wegen Verschwiegenheitsverletzung
Verletzt eine Fachangestellte eines Berufsträgers (hier: Arzthelferin) ihre arbeitsvertraglichen und auch strafrechtlich sanktionierten Verschwiegenheitspflichten (§ 203 StGB) dadurch, dass sie Daten von Patienten/Mandanten an eine nicht berechtigte Person weitergibt, stellt dies regelmäßig einen wichtigen Grund dar, der den Berufsträger als Arbeitgeber zur [i]infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrages“ NWB OAAAB-03423 fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der Fachangestellten berechtigen kann. Angesichts der Schwere eines solchen Vertragsverstoßes und im Hinblick darauf, dass das Vertrauen in die Diskretion der Fachangestellten nachhaltig erschüttert ist und sich nicht wiederherstellen lässt, kann in dieser Konstellation dann auch eine Abmahnung entbehrlich sein.
Die Weitergabe von internen Unterlagen (vgl.