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Erbrecht | Zugang der Erben zum Facebook-Account der verstorbenen Tochter
Facebook muss Eltern keinen Zugang zu dem Benutzerkonto ihrer verstorbenen Tochter gewähren. Im Streitfall klagte die Mutter als Miterbin ihrer von einer U-Bahn erfassten Tochter gegen Facebook auf Zugang zu dem Benutzerkonto. Sie erhoffte sich Klärung der Frage, ob ihre Tochter Suizid begangen hatte. Der Fahrer der U-Bahn klagte gegen die Erben auf Schadensersatz. Die Tochter hatte ihren Eltern die Zugangsdaten zu dem Benutzerkonto gegeben. Das Benutzerkonto war von Facebook aber in den „Gedenkzustand“ versetzt worden. Auf ein in den „Gedenkzustand“ versetztes Benutzerkonto kann man selbst dann nicht mehr zugreifen, [i]infoCenter „Erbfall“ NWB BAAAB-03394 wenn man sich im Besitz der Zugangsdaten befindet. Das LG Berlin hatte der Klage mit Urteil vom - 20 O 172/15 NWB HAAAF-90848 noch stattgegeben. Faceb...