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Erholungsbeihilfen
Eine Alternative zum Urlaubsgeld zur Lohnoptimierung
Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm die Zeit für Urlaub. Eine Vielzahl von Arbeitnehmern genießt in Kürze die schönste Zeit des Jahres. So mancher Arbeitgeber versüßt die Urlaubszeit mit der Zahlung von Urlaubsgeld. Aber auch eine Erholungsbeihilfe ist steuerlich attraktiv.
I. Begriff
Eine Erholungsbeihilfe ist ein vom Arbeitgeber gezahlter Zuschuss zum Arbeitslohn in Form von Bar- oder Sachbezügen zu den Erholungskosten des Arbeitnehmers. Dabei können Erholungsbeihilfen in unterschiedlicher Form gewährt werden.
II. Steuerpflichtige Erholungsbeihilfen
Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung zufließt, ist steuerpflichtig. Dieser Grundsatz gilt auch bei den Erholungsbeihilfen. Nur unter bestimmen Voraussetzungen sind Erholungsbeihilfen steuerfrei oder können pauschal versteuert werden (siehe folgende Punkte).
Wird vom Arbeitgeber eine Erholungsbeihilfe zu einer Erholungsreise oder einem Erholungsaufenthalt gezahlt, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Ein Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern mit besonderer schwerer körperlicher Arbeit eine Aktivwoche. Die Aktivwoche findet in der Freizeit der Arbeitnehmer in einem Hotel statt und ...