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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 610

Pauschalierung der Lohnsteuer nach §§ 40 ff. EStG

18 Fälle

Christiane Dürr

Oftmals werden mit der Lohnsteuer-Pauschalierung lediglich geringfügige Beschäftigungen, die sog. 450 €-Jobs/Mini-Jobs, und kurzfristige Beschäftigungen in Verbindung gebracht. Neben diesen, in der Praxis häufigsten Anwendungsfällen, bieten die §§ 40 ff. EStG allerdings noch einige weitere Möglichkeiten, in denen die Lohnsteuer für den steuerbaren und steuerpflichtigen Arbeitslohn pauschaliert werden kann. Diese Fallstudie verschafft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Pauschalierungstatbestände und deren Anwendungsbereiche.

Pauschalbesteuerung Sachbezüge und Arbeitslohn: Eine Übersicht der Steuersätze finden Sie in Ihrer NWB Datenbank (Login unter www.nwb.de) unter NWB NAAAE-66121.

I. Allgemeines

Bitte beachten Sie, dass die Pauschalierung der Lohnsteuer stets ein Wahlrecht des Arbeitgebers darstellt, er also keinesfalls zur Lohnsteuer-Pauschalierung verpflichtet ist. Übt er sein Wahlrecht nicht aus, hat er die Lohnsteuer für den steuerbaren und steuerpflichtigen Arbeitslohn stets individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer zu ermitteln und auf dessen Rechnung – d. h. der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG) – einzubehalten und abzuführen, §§ 38 ff. EStG. Übt der ...