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BBK Nr. 11 vom Seite 530

DRS 23: Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern

Prof. Dr. Carsten Theile

[i]Müller/Reinke, Kapitalkonsolidierung nach DRS 23: Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss, StuB 9/2016 S. 340 NWB DAAAF-72769 Im Gegensatz zum Vorgängerstandard DRS 4 enthält DRS 23 erstmals Regelungen zur Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern. Der Standard erteilt der sog. multiplikativen Methode eine klare Absage und spricht sich zu Recht deutlich für die additive Methode aus. Der Beitrag zeigt die Unterschiede anhand eines Beispiels auf und begründet die additive Methode als einzig mit den GoB vereinbar.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Hintergrund und Problemstellung

[i]Definition mehrstufiger Konzern Ein mehrstufiger Konzern besteht aus mindestens drei Konzernstufen: Mutterunternehmen (MU), Tochterunternehmen (TU) und Enkelunternehmen (EU). Sofern innerhalb des Vollkonsolidierungskreises keinerlei nicht beherrschende Anteile (Anteile anderer Gesellschafter, Minderheiten) bestehen und die Anteilsquoten jeweils bei 100 % liegen, ist die Konsolidierung unproblematisch.

[i]Kirsch, Kapitalkonsolidierung (HGB, IFRS), infoCenter NWB PAAAC-45535 Eine besondere Fragestellung ergibt sich allerdings, wenn an unteren Konzernstufen Minderheiten beteiligt sind: In welcher Höhe sind dann die Minderheiten im Konzernabschluss abzubilden? Zur Lösung dieser Frage werden unter den Schlagworten der additiven und der multiplikativen Methode zwei ...