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Steuerliche Außenprüfung – Weitere Hinweise für ein optimales Ergebnis mit dem Betriebsprüfer
[i]Grundlagen „Außenprüfung: Ein Leitfaden“ NWB FAAAE-82166 Brandl hat hilfreiche Praxishinweise zur Streitverkürzung mit dem Betriebsprüfer gegeben (NWB 17/2017 S. 1316). Ergänzend können folgende Überlegungen aus der Sicht des Steueranwalts berücksichtigt werden:
Wenn sich der Steuerberater für die Besprechung mit dem Betriebsprüfer einen Steueranwalt „ins Boot“ holt, kann dies den Steuerberater entlasten, seine Argumentation ergänzen und auch den Willen, notfalls gerichtlichen Rechtsschutz einzuholen, unterstreichen. Der Steueranwalt wird sich ins Team einfügen und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl den Steuerberater nicht „vorführen“ (weder gegenüber dem Betriebsprüfer noch gegenüber dem Mandanten). Absprachen auf Beraterseite sind geboten, um ein einvernehmliches Auftreten nach außen zu gewährleisten.
Sollte der Steuerberater durch sein Verhalten zeigen, unter allen Umständen gerichtlichen Rechtsschutz vermeiden zu wollen, wird sich der Prüfer die Ausführungen des Steuerberaters zwar anhören, aber letztlich oft größtenteils bei seiner Linie bleiben. Es ist sicherlich sinnvoll, Gesprächsbereitschaft zu zeigen und deutlich zu machen, dass man an einer einvernehmlichen Regelung interessiert ist. Aber die erkennbare Bereitschaft, notfalls g...