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Einkommensteuer | Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Streifendienst
Das entschieden, dass Polizeibeamte im Streifendienst ihre erste Tätigkeitsstätte im Sinne des steuerlichen Reisekostenrechts an ihrer Dienststelle (Polizeirevier) haben.
Im Streitfall lehnte das Finanzamt die vom Kläger geltend gemachten Verpflegungsmehraufwendungen für die Tage seiner Einsatztätigkeit im Streifendienst ab. Das Finanzamt ging dabei von einer dauerhaften Zuordnung zur Dienststelle und damit von einer ersten Tätigkeitsstätte des Klägers [i]Grundlagen „Reisekosten“ NWB PAAAE-49479 aus und versagte den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit, weil der Kläger keinen Nachweis für seine ununterbrochene Abwesenheit von der Dienststelle erbracht hatte. Fahrtkosten zum Polizeirevier berücksichtigte das Finanzamt nur in Höhe der Entfernungspausc...