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OLG Düsseldorf 22.02.2017 I-3 Wx 145/16, NWB 21/2017 S. 1569

Handelsrecht | Identität der Firma von inländischer Zweigniederlassung und ausländischer Hauptniederlassung

Die Firma einer inländischen Zweigniederlassung bedarf bei ihrer Eintragung in das Handelsregister solange keines Zusatzes, der sie als solche kennzeichnet, wie die Firma identisch mit der im EU-Ausland (hier: Niederlanden) ansässigen Hauptniederlassung der Gesellschaft ist.

Anmerkung:

Führt die Zweigniederlassung von daher die Firma der Gesellschaft, ist ein sie als „bloße“ Zweigniederlassung kennzeichnender Zusatz zwar weder wegen der sonst fehlenden [i]infoCenter „Firma“ NWB OAAAA-88432 Kennzeichnungskraft noch unter dem Gesichtspunkt einer zu vermeidenden Irreführung des Rechtsverkehrs erforderlich, aber zum einen zumindest möglich (§ 13d Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB) und zum anderen jedenfalls dann zwingend, sobald für die Zweigniederlassung eine (andere) eigenständige Firma gebildet worden ist (vgl. insgesamt zur Fima de...