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BFH 08.12.2016 IV R 55/10, NWB 21/2017 S. 1565

Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen auch bei Zwischenvermietung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Hinzurechnung verausgabter Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG findet auch in Zwischenvermietungsfällen statt. (2) Der Zwischenvermieter kann die Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG nicht in Anspruch nehmen.

Anmerkung:

Der BFH hat damit die Verwaltungsauffassung bestätigt und die hohe Gewerbesteuerbelastung, die Zwischenvermieter durch die Hinzurechnung der verausgabten Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 [i]Grundlagen „Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen“ NWB TAAAE-52365 Buchst. e GewStG erleiden, gerechtfertigt. Die Entscheidung setzt sich mit den aufgekommenen verfassungsrechtlichen Bedenken auseinander und teilt sie nicht. In der Praxis dürfte es schwierig sein, wirtschaftlich sinnvolle Ausweichgestaltungen zur Vermeidung der Gewerbesteuerbelastung zu finden. Zu p...