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Verdeckte Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer
Im letzten Teil der Beitragsreihe zum Thema „Verdeckte Gewinnausschüttungen“ werden die Auswirkungen auf die Umsatzsteuer betrachtet, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter unentgeltlich oder verbilligt Leistungen zuwendet. Des Weiteren wird darauf eingegangen, wie sich die umsatzsteuerliche Behandlung bilanziell niederschlägt. In STFAN 4/2016 S. 16 ff. → KIEHL WAAAF-69187 und in STFAN 7/2016 S. 16 ff. → KIEHL AAAAF-76856 finden Sie die vorhergehenden Beiträge.
Verhinderte Vermögensmehrung
Welche Folgen sich bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Hinblick auf die Umsatzsteuer ergeben, wenn die Kapitalgesellschaft Leistungen an ihren Gesellschafter erbringt, hängt davon ab,
ob es sich um eine unentgeltliche Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter handelt oder
ob die Leistung an den Gesellschafter verbilligt erfolgte.
Unentgeltliche Leistung an den Gesellschafter
Unentgeltliche Lieferungen oder sonstige Leistungen unterliegen als unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1b bzw. § 3 Abs. 9a UStG). Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage ist bei der Hingabe von Gegenständen der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG) bzw. bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung an den Gesellschafter die b...