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Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und nicht auf einem gesellschaftsrechtlich ordnungsmäßigen Gewinnverteilungsbeschluss beruhen. Die verdeckten Gewinnausschüttungen sind mit dem gemeinen Wert bzw. der allgemein erzielbaren Vergütung anzusetzen. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung sich auf die Höhe des Jahresüberschusses ausgewirkt hat, ist das Einkommen um die verdeckte Gewinnausschüttung zu erhöhen.
Voraussetzungen
Merkmale einer verdeckten Gewinnausschüttung sind:
Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung,
Auswirkung auf das bilanzielle Ergebnis,
Zuwendung eines Vorteils durch die Kapitalgesellschaft an
Gesellschafter oder ihm nahestehende Personen,
Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis,
kein Zusammenhang mit offener Gewinnausschüttung.
Der Wert der verdeckten Gewinnausschüttung ist nach dem erzielbaren Erlös bzw. der erzielbaren Vergütung zu bemessen. Unerheblich ist, ob beim Gesellschafter ein tatsächlicher Zufluss (eines Vermögensvorteils) oder bei der Kapitalgesellschaft ein Mittelabfluss vorliegt.