Darlehen in Unternehmen
Darlehen in Unternehmen können in verschiedenen Ausprägungen vorliegen, von der Gesellschaft an den Arbeitnehmer oder den Gesellschafter, vom Gesellschafter an die Gesellschaft, von der GmbH an den Geschäftsführer. Die Muster-Darlehensverträge in der NWB Datenbank decken jede dieser Konstellation ab.
Darlehen eines Gesellschafters an die
Gesellschaft:
Der Darlehensvertrag zwischen
einem Gesellschafter und einer Gesellschaft muss zivilrechtlich wirksam sein
und vertragstreu durchgeführt werden. Insbesondere müssen die vertraglichen
Regelungen denjenigen entsprechen, die fremde Dritte miteinander vereinbaren.
Der Vertrag muss dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das gilt
insbesondere für die Regelungen der Vertragslaufzeit, die Art und den Zeitpunkt
der Tilgungs-und Zinsleistungen sowie für die Angaben zur Besicherung.
Der Muster-Darlehensvertrag unter NWB SAAAB-05302 berücksichtigt diese und weitere Punkte.
Darlehen der Gesellschaft an den
Gesellschafter:
Bei einem Darlehen der
Gesellschaft an den Gesellschafter sind rechtlich einige Voraussetzungen zu
beachten. So ist darauf zu achten, dass die vertragliche Ausgestaltung einem
Fremdvergleich standhält, um von Anfang an steuerliche Komplikationen zu
vermeiden. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine GmbH, darf das Darlehen
nur gewährt werden, wenn hierdurch nicht das Stammkapital angegriffen wird.
Diese und weitere Besonderheiten berücksichtigt der Mustervertrag unter NWB IAAAB-05301.
Arbeitgeberdarlehen:
Für Arbeitnehmer stellen Darlehen des Arbeitgebers häufig eine
günstige Alternative zu einem herkömmlichen Bankkredit dar. Der Arbeitgeber
kann mit diesem Darlehen die Mitarbeiterbindung erhöhen – Damit diese
„Win Win“-Situation sich wirklich rechnet, gilt es auch hier
besondere Voraussetzungen zu beachten.
Einen entsprechenden Mustervertrag können Sie unter NWB CAAAB-05381 aufrufen.
Weitere Muster-Darlehensverträge in der NWB-Datenbank:
Darlehen der GmbH an den Geschäftsführer NWB CAAAB-05303
Darlehensvertrag NWB YAAAB-05300
Der NWB-Service: Praxishinweise erleichtern das Verständnis unserer Musterverträge; so übersehen Sie keine relevanten Punkte. Für die Weitergabe der Musterverträge an Ihren Mandanten können die Praxishinweise im Dokument einfach entfernt werden.
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Fundstelle(n):
NWB-EV 5/2017 Seite 151
AAAAG-43464