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Darlehensvertrag – Muster
Darlehensvertrag - Muster
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Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen, § 488 Abs. 1 BGB. Darlehensverträge zwischen Privatpersonen sind auch mündlich wirksam. Es ist aber dringend anzuraten, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Dies gilt nicht nur für die Beweisbarkeit zwischen den Vertragsparteien, sondern auch zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Der Darlehensgeber muss die Zinsen grundsätzlich versteuern.
Das vorliegende Vertragsmuster eignet sich nicht für Darlehen, die ein Unternehmer einer Privatperson gewährt. Für solche sogenannten Verbraucherdarlehen gilt der § 491 BGB. Werden diese Vorgaben verletzt, kann dies die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, der Zinsvereinbarung oder die Widerrufbarkeit des Vertrages zur Folge haben.
Mehr zum Thema Darlehensvertrag sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
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