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NWB Nr. 17 vom Seite 1264

Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG

Benno L'habitant

Das Anfang diesen Jahres veröffentlichte NWB LAAAF-87096 (Rev. eingelegt; Az. beim BFH: I R 76/16) bietet eine gute Gelegenheit, zu den in der Literatur kontrovers diskutierten Themen der Verfassungsmäßigkeit von § 8c Abs. 1 KStG, dem Tatbestand einer Gruppe mit gleichgerichteten Interessen i. S. des § 8c Abs. 1 Satz 3 KStG und der Stille-Reserven-Klausel nach § 8c Abs. 1 Satz 6 ff. KStG Stellung zu nehmen.

Im Streitjahr 2012 hat eine GmbH mit positivem Eigenkapital eine Kapitalerhöhung ohne Aufgeld durchgeführt. Die neuen Geschäftsanteile (60 %) übernahm der Gesellschafter M zu 15 % als eigene Beteiligung und zu 45 % als Treuhänder im Auftrag und für Rechnung des wirtschaftlichen Eigentümers R (Treugeber). Das Finanzamt behandelte M und R als eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen und ließ die nicht genutzten Verluste aufgrund des schädlichen Beteiligungserwerbs von mehr als 50 % nach § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG und § 10a Satz 10 GewStG untergehen.

Die daraufhin eingelegte Klage wurde durch das FG Köln unter Beachtung der folgenden Gründe abgewiesen: