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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 11 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung bei Unterbringung von Saisonarbeitskräften

Nach einer aktuellen Verfügung der OFD Niedersachsen ist bei der Unterbringung von Saisonarbeitskräften von einer kurzfristigen und damit steuerpflichtigen Vermietung i.S.d. § 4 Nr. 12 UStG auszugehen, wenn das Mietverhältnis nach den Vorstellungen des Vermieters nicht länger als sechs Monate dauern soll. Werden Saisonarbeitskräften dagegen für einen längeren Zeitraum feste Unterkünfte gewährt, ist die Vermietung steuerfrei, ein Verzicht auf die Befreiung ist nicht möglich.

Was ist aus umsatzsteuerlicher Sicht zu beachten, wenn ein Unternehmer Saisonarbeitskräften eine Unterkunft zur Verfügung stellt? – Dazu hat sich jüngst die Oberfinanzdirektion Niedersachsen geäußert.

Nach § 4 Nr. 12 UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Nicht befreit ist jedoch die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Eine kurzfristige Beherbergung wird bei einer Dauer von weniger als sechs Monaten angenommen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis wird dabei nicht vorausgesetzt. Entscheidend ist vielmehr die Absicht des Unternehmers, die Räume nicht auf Dauer zur Verfügung zu stellen.

Jetzt könnte man auf die Idee kommen, dass Saisonarb...