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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 27 | Verwarnungsgelder: Zahlung durch Arbeitgeber kein Arbeitslohn

Die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber, einen Paketzustelldienst, führt nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Düsseldorf nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern und unterliegt daher nicht der Lohnsteuer. Die Zahlung der Verwarnungsgelder sei in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Paketzustelldienstes erfolgt. Sie habe keinen Entlohnungscharakter.

Die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber, einen Paketzustelldienst, führt nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern und unterliegt daher nicht der Lohnsteuer.

Ein Paketzustelldienst hatte in mehreren Städten kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen erwirkt, die ein kurzfristiges Halten der Fahrzeuge zum Beladen und Entladen im Halteverbot und in der Fußgängerzone gestatten. War eine derartige Ausnahmegenehmigung nicht erhältlich, nahm es das Unternehmen zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs im Interesse der Kunden hin, dass die Paketzusteller ihre Fahrzeuge trotz des Verbots kurzfristig im Halteverbot und in der Fußgängerzone parkten....