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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 14-15 | Lohnsteuer: Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber kann durchaus Arbeitslohn sein

Der Arbeitgeber als Halter eines Kfz leistet die Zahlung eines Verwarnungsgelds wegen einer ihm erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung selbst führt daher nach einem aktuellen BFH-Urteil nicht schon deshalb zu Arbeitslohn des Arbeitnehmers, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Allerdings stellt es einen geldwerten Vorteil und damit Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine realisierbare Forderung erlässt.

Der Arbeitgeber – als Halter eines Kraftfahrzeugs – leistet die Zahlung eines Verwarnungsgeldes wegen einer ihm nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt daher nicht zu Arbeitslohn des Arbeitnehmers, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. – Dieser Leitsatz des Lohnsteuersenats des Bundesfinanzhofs hört sich für Paketzusteller erst einmal erfreulich an. Bei einem Blick in die Urteilsbegründung stellt sich die aktuelle Entscheidung allerdings nicht ganz so positiv dar.

Ein Paketzustelldienst hatte in mehreren Städten kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen erwirkt. Diese gestatteten ein kurzfristiges Halten der Fahrzeuge zum Beladen und Entladen im Halteverbot und in der Fußgängerzon...