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Vertragsrecht | Nichtigkeit des (Werk-)Vertrags auch bei nachträglicher „Ohne-Rechnung-Abrede“
Ein Werkvertrag ist nicht nur dann nichtig, wenn die Parteien bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen, indem sie bereits bei Vertragsschluss also „von Anfang an“ mittels „Ohne-Rechnung-Abrede“ vereinbart haben, dass für eine Barzahlung keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer bezahlt werden soll, sondern ebenso, wenn der zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßende (Werk-)Vertrag erst nachträglich durch eine solche „Ohne-Rechnung-Abrede“ [i]infoCenter „Schwarzarbeit“ NWB CAAAB-36693 so abgeändert wird, dass er nunmehr vom Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird.
Einmal mehr hat der BGH bei vereinbarter (teilweiser) Schwarzarbeit rigoros entschieden (vgl. NWB QAAAE-94477; NWB RAAAE-63853) und auch ein nachträglich vereinbartes „hälftiges Splitting“ in offiziellen ...