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NWB Nr. 15 vom Seite 1064

Keine unternehmerische Tätigkeit bei nicht kostendeckenden Entgelten

von Andreas Fietz, München

Gemäß § 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Grundsätzlich unbeachtlich ist hierbei, ob die Tätigkeit auch kostendeckend erfolgt. So gilt als Unternehmer auch derjenige, der eine Tätigkeit zu einem Preis unterhalb der Selbstkosten anbietet (vgl. , Hotel Scandic Gasbäck NWB HAAAB-72800).

Dies gilt so auch für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), die nach bisherigem Verständnis mit ihren dauerdefizitären Einrichtungen unternehmerisch tätig sind, soweit Einnahmenerzielungsabsicht vorliegt. Dies führt im Regelfall zu Vorsteuerüberhängen bei defizitären Tätigkeiten, so dass der Umsatzsteuer eine Finanzierungsfunktion für die jPöR zukommt. Aufgrund des NWB IAAAG-40813 ist diese Praxis nunmehr jedoch in Frage zu stellen.

Im Streitfall hatte der BFH über den Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten für die Errichtung eines Sportzentrums zu entscheiden. Die Kosten beliefen sich auf ca. 11,2 M...