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BBK Nr. 7 vom

Rückzahlung von Investitionszuschüssen

Roland Köhler

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Bilanzielle Darstellung von Investitionszuschüssen

Im HGB existiert keine gesetzliche Vorschrift zur bilanziellen Behandlung von Zuschüssen. Für die (handels-)bilanzielle Behandlung bestehen drei Alternativen:

  • Der [i]Handelsbilanzielle AusweismöglichkeitenZuschuss wird als Minderung der Anschaffungskosten angesehen und vom Anschaffungswert des bezuschussten Wirtschaftsguts gekürzt. Damit wird der Zuschuss zunächst erfolgsneutral vereinnahmt.

  • Der Zuschuss wird in einen Passivposten (Sonderposten für Investitionszuschüsse) eingestellt und damit zunächst gleichermaßen erfolgsneutral behandelt.

  • Der erhaltene Zuschuss wird als Ertrag ausgewiesen.

[i]Kolbe, Investitionszuschüsse und -zulagen (HGB, EStG), infoCenter NWB PAAAE-51432Steuerrechtlich ist ein Zuschuss ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines – zumindest auch – in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. Für die (steuer-)bilanzielle Behandlung bestehen zwei Alternativen:

  • Der [i]Steuerbilanzielle AusweismöglichkeitenZuschuss wird als Minderung der Anschaffungskosten angesehen und vom Anschaffungswert des bezuschussten Wirtschaftsguts gekürzt. Damit wird der Zuschuss zunächst erfolgsneutral vereinnahmt.

  • Der erhaltene Zuschuss wird als Ertrag ausgewiesen.

[i]AusweiswahlrechtGemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG können steuerliche Wahlrechte...