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Insolvenzrecht | Insolvenzgeld auch bei Abschluss eines Arbeitsvertrags erst im Eröffnungsverfahren
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben (§ 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Einem solchen Anspruch auf Insolvenzgeld steht es dabei nicht entgegen, wenn der zugrunde liegende Arbeitsvertrag erst im Insolvenzeröffnungsverfahren bzw. im vorläufigen Insolvenzverfahren geschlossen wurde. Darauf, ob der neu eingestellte Arbeitnehmer dabei auch eine „Schlüsselposition“ innehatte, kommt es nicht an.
Das Spektrum möglicher [i]Olbertz/Sturm, NWB 45/2013 S. 3552sozialversicherungsrechtlicher Fragen im Insolvenzverfahren ist breit und betrifft dabei insbesondere auch das Insolvenzgeld (§§ 165 ff., 358 ff. SGB III). Zwar steht hierbei in der Praxis die Insolvenzgeldv...