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NWB Nr. 45 vom Seite 3552

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Was gilt, wenn nichts mehr geht?

Dr. Klaus Olbertz und Nora Sturm

„Praktiker schließt 51 Filialen. Der Insolvenzverwalter der Baumarktkette startet den Ausverkauf von etwa einem Drittel aller Märkte. Die Hoffnung: Leer stehende Filialen lassen sich besser verkaufen.” [i]Wichtige Arbeitsgesetze, NWB Verlag Herne, 20. Aufl. 2013, ISBN: 978-3-482-53190-3Wie bedeutsam Kenntnisse im Insolvenz- sowie im Insolvenzarbeitsrecht sind, wird durch aktuelle Schlagzeilen, wie z. B. der obigen (aus: Zeit Online vom www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2013-08/praktiker-filialen-ausverkauf), immer wieder deutlich. Im ersten Halbjahr 2013 haben in Deutschland insgesamt 15.430 Unternehmen Insolvenz angemeldet. Im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahrs ist dies ein Anstieg um 3,4 %. Zwar gab es im ersten Halbjahr 2013 weniger spektakuläre Pleiten von Großunternehmen – wie z. B. Schlecker im Jahr zuvor –, die Zahl der Insolvenzen kleinerer und mittlerer Unternehmen nahm aber zu. Für das Gesamtjahr 2013 rechnet Creditreform mit einem weiteren Anstieg der Firmeninsolvenzen gegenüber dem Vorjahr. Von besonderem Interesse [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672für die von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und deren Berater ist, ob das „normale” Arbeitsrecht auch während der Insolvenz des Unternehmens wie gew...