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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige
BFH-Urteile vom 15.12.2016 - VI R 53/12 und VI R 86/13
[i]BFH, Urteile vom 15.12.2016 - VI R 53/12 NWB PAAAG-38327 und VI R 86/13 NWB ZAAAG-38328 Der BFH hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige geändert und entschieden, dass in einem solchen Fall jeder Nutzende seinen Aufwand als Werbungskosten geltend machen und den Höchstbetrag von 1.250 € ausschöpfen kann, wenn die Abzugsvoraussetzungen in seiner Person vorliegen ( NWB PAAAG-38327 und VI R 86/13 NWB ZAAAG-38328).
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind zum Thema aufrufbar:
Berechnungsprogramm „Arbeitszimmer – Berechnungsbogen mit erläuternden Hinweisen“ NWB QAAAE-32657
Mandanten-Merkblatt „Häusliches Arbeitszimmer – Abzugsfähigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten“ NWB BAAAE-40227
Checkliste „Häusliches und außerhäusliches Arbeitszimmer: Prüfschema und Abgrenzungskriterien“ NWB NAAAE-43350
Grundlagen „Häusliches Arbeitszimmer“ NWB MAAAE-35006
infoCenter „Arbeitszimmer“ NWB FAAAA-41694
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
[i]Abzugsverbot mit AusnahmevorbehaltNach § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszi...