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Arbeitszimmer – Berechnungsprogramm
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VZ 2024 - Version 2024.0
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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder bei einer Aus- oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
Dabei sind verschiedene Aspekte heranzuziehen und zu prüfen - so zum Beispiel, ob für die Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt. Voraussetzung ist natürlich auch, dass ein Arbeitszimmer im Sinne des vorliegt.
Zudem ist zu prüfen, ob die Home-Office-Pauschale gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 11 EStG berücksichtigt werden kann.
Diese Arbeitshilfe bietet Ihnen ein Prüfschema und zugleich eine Dokumentation, ob in welchem Umfang Aufwendungen für ein Arbeitszimmer jeweils berücksichtigt werden können.
Ergänzt wird dies durch einen Erfassungsbogen, in dem die konkreten Aufwendungen erfasst werden können. Hierfür sind bereits regelmäßig relevante Aufwandsarten angegeben, wie zum Beispiel (anteilige) Energie- und Heizungskosten, Grundsteuer, Schuldzinsen für Kredite und Abschreibungen.
Das Prüfschema und der Erfassungsbogen sind in einem zentralen Arbeitsblatt dargestellt. Durch die druckoptimierte Aufbereitung kann es auf einfache Weise weiterverarbeitet, dokumentiert und für das Mandantengespräch genutzt werden.
Die Definition eines häuslichen Arbeitszimmers und weitere erläuternde Hinweise zu Einzelaspekten rund um das Thema „Arbeitszimmer” runden diese Arbeitshilfe ab.
Mehr Informationen zum Thema mit weiterführenden Hinweisen bietet der infoCenter-Beitrag „Arbeitszimmer“.
Versionen der Vorjahre:
VZ 2022 - Version 2022.1
VZ 2021 - Version 2021.1