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NWB Nr. 11 vom Seite 768

USt: Anforderungen an rückwirkende Rechnungskorrektur

Von Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt

Auch die rückwirkende Rechnungskorrektur ist kein Allheilmittel. In der Praxis wird eine ganze Reihe von Fragen weiterhin umstritten bleiben. Eine erste Einordnung in der „Post-Senatex-Ära“ liefert nun das FG Münster.

Streitig ist der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus berichtigten Rechnungen und Gutschriften ( NWB RAAAG-39239). Die Klägerin betreibt eine Schweinemast. Im Rahmen einer Betriebsprüfung bemängelte das Finanzamt fehlerhafte Rechnungen. Teilweise wurde die Klägerin nicht als Rechnungsempfängerin benannt. Der Prüfer nahm bei großzügiger Auslegung Vorsteuerkürzungen vor, soweit die Klägerin als Empfängerin nicht zumindest irgendwie erkennbar war. Des Weiteren stellte der Prüfer fest, dass in von der Klägerin ausgestellten umsatzsteuerlichen Gutschriften die Steuernummer des leistenden Unternehmers fehlte.

Vor Erlass der Änderungsbescheide hatte die Klägerin „berichtigte“ Rechnungen und Gutschriften eingereicht. Die Rechnungen wiesen nunmehr die Kläger...