Fokus Firmenwagen
Volkswagen, Audi und BMW, ...
... diese Marken gehören zu den Top 3 bei den deutschen Firmenwagenzulassungen. Und auch wenn das Auto nach einer Studie des Instituts für Mobilitätsforschung aus dem Jahr 2011 als Verkehrsmittel das Mobilitätsverhalten junger Deutscher heute weniger dominiert als vor der Jahrtausendwende, spielt das Dienstfahrzeug in deutschen Unternehmen weiterhin eine große Rolle. Denn für Angestellte, Selbständige, Unternehmer und Geschäftsführer hat ein Dienstfahrzeug viele Vorzüge. Einziger „Wermutstropfen“ – Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/Tätigkeitsstätte unterliegen als geldwerter Vorteil der Besteuerung. Zwar lässt sich diese Steuerlast senken. Bislang allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer vertraglich vereinbarte feste Pauschalen wie zum Beispiel eine Monats- oder Kilometerpauschale leistet oder Leasingraten übernimmt. Hier gibt es jetzt Erfreuliches aus München zu vermelden. Mit zwei aktuellen Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen insoweit modifiziert, als nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers, wie beispielsweise für Kraftstoff, steuerlich zu berücksichtigen sind. Wann solche Zuzahlungen den geldwerten Vorteil mindern, erläutert Geserich auf .
Zu den „Stiefkindern“ bei den Firmenwagen zählten in der Vergangenheit die Elektroautos. Denn höhere Listenpreise führten zu einem größeren geldwerten Vorteil, weshalb die Fahrzeuge für Dienstwagenzwecke als finanziell unattraktiv galten. Diesen Nachteil hat der Gesetzgeber inzwischen durch eine pauschale Minderung der Bemessungsgrundlage mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ausgeglichen. Damit allein wird man das von der Bundesregierung gesteckte Ziel, bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen, jedoch nicht erreichen. Auftrieb soll deshalb das Ende letzten Jahres verabschiedete Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr bringen: Stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern im Betrieb kostenlosen Ladestrom für ihr Elektrofahrzeug zur Verfügung, ist dieser Vorteil seit 2017 steuerfrei. Dasselbe gilt auch für das Aufladen eines Firmenwagens im Betrieb (s. hierzu , und ). Unterstützt werden diese Maßnahmen durch einen weiteren Ausbau der Begünstigungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz, die Zens auf vorstellt. Aber nicht nur auf steuerlicher Seite werden Anreize gesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium zum Beispiel lockt mit einer Kaufprämie (s. ) und die Bundesregierung stellt ab sofort 300 Millionen Euro Fördermittel für Ladesäulen zur Verfügung.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2017 Seite 689
NWB YAAAG-38859