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NWB Nr. 10 vom Seite 706

Firmenwagenbesteuerung: „Neuordnung“ der Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers

BFH-Urteile vom 30.11.2016 - VI R 2/15 und VI R 49/14

Dr. Stephan Geserich

[i]BFH, Urteile vom 30.11.2016 - VI R 2/15 NWB AAAAG-37603 und VI R 49/14 NWB UAAAG-37605 Der BFH hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Firmenwagenbesteuerung fortentwickelt und die Steuererheblichkeit von Eigenleistungen des Arbeitnehmers teilweise „neu geordnet“. Er entschied mit zwei Urteilen vom - VI R 2/15 NWB AAAAG-37603 und VI R 49/14 NWB UAAAG-37605, dass ein Nutzungsentgelt, das ein Arbeitnehmer für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte an den Arbeitgeber leistet, den lohnsteuerbaren geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung mindert. Nichts anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der außerdienstlichen Nutzung einzelne (individuelle) Kosten des betrieblichen Pkw trägt. Der Umstand, dass der geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung nach der 1 %-Regelung ermittelt worden ist, steht dem nicht entgegen ( NWB AAAAG-37603). Ein negativer geldwerter Vorteil (geldwerter Nachteil) kann aus der Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung allerdings nicht entstehen, und zwar auch dann nicht, wenn die Zuzahlung des Arbeitnehmers den nach...