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Firmenwagenbesteuerung: „Neuordnung“ der Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAG-38499 Der BFH hat mit zwei Urteilen vom - VI R 2/15 NWB AAAAG-37603 und VI R 49/14 NWB UAAAG-37605 seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen, die ein Arbeitnehmer für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte an seinen Arbeitgeber leistet, fortentwickelt und die Steuererheblichkeit von Eigenleistungen des Arbeitnehmers „teilweise neu geordnet“.
Ausführlicher Beitrag s. .
Zuzahlung des Arbeitnehmers: [i]NutzungsentgeltLeistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung, d. h. für die Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. [i]Einzelne (individuelle) Kosten Nichts anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der privaten Nutzung einzelne (individuelle) Kosten (hier: Kraftstoffkosten) des betrieblichen Pkw trägt. Der Umstand, dass der geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung nach der 1 %-Regelung ermittelt worden ist, steht dem nicht entgegen.
Vorteilsminderung nur bis zu einem Betrag von 0 €: [i]Kein geldwerter NachteilAlle...